Nicht immer geht alles glatt: Bei der Behandlung tritt eine Komplikation auf, der Patient oder seine Angehörigen beschweren sich, es kommt ein Brief vom Anwalt, die Polizei steht vor der Tür …
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Möglichkeiten und Grenzen aus berufs- und vertragsarztrechtlicher Sicht
erarbeitet vom Auschuss "Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte" der BÄK - beschlossen vom Vorstand der BÄK am 25. Oktober 2013
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Menschen wollen Vorsorge treffen für eine Lebensphase, in der sie aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder eines Unglücks nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, oder ihre Entscheidungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt treffen können. Immer mehr Menschen wollen deswegen Verfügungen verfassen.
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