Kammerbeitrag

Zur Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, erhebt die Ärztekammer Westfalen-Lippe, auf Grundlage der Beitragsordnung, von allen Kammerangehörigen Beiträge, deren Höhe in Abhängigkeit ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit ermittelt wird.

Die Aufgaben der Ärztekammer leiten sich aus ihrer Funktion als Selbstverwaltung der Ärzteschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts ab. Zu den der Ärztekammer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehört insbesondere die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Ärzte.

 

Anschrift:

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Beitragsbuchhaltung
Postfach 40 67
48022 Münster


Hotline: (0251) 929-2424
Fax: (0251) 929-2449
E-Mail: finanzen@aekwl.de

 

 

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FAQ - die häufigsten Fragen zum Thema "Kammerbeitrag"

 

 

Stichwortverzeichnis

eA - light

Voraussetzung für die Ausstellung des eArztausweis light (eA-light) ist die Zugehörigkeit zu unserer Ärztekammer. Wenn diese besteht, erhalten Sie auf Antrag einen eA-light.   [mehr...]

Patientenverfügung

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patienten- verfügung und Vorsorgevollmacht
zur Verfügung.   [mehr...]

Aktion Saubere Hände

Die "AKTION Saubere Hände" ist eine nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen.  [mehr...]