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Zertifizierung Brustzentren

ÄKzert die Zertifizierungsstelle


ÄKzert, die Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe, zertifiziert die Brustzentren des Landes NRW. Die Aufgabe hat die Ärztekammer als sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung nach den Regelungen des § 9 des Heilberufsgesetzes NRW übernommen.

Das Land NRW legt in diesem Verfahren als Normengeber die Anforderungen fest, nach welchen die Zertifizierungsstelle ihre Prüfungen durchführt. Das Zentrumskonzept und der Anforderungskatalog sind vom Land NRW über die Konzertierte Aktion gegen Brustkrebs erarbeitet und konsentiert worden. In der Konzertierten Aktion sind alle an der Versorgung von Frauen mit Brustkrebs Beteiligten wie auch Einrichtungen der Selbsthilfe vertreten. Das Verfahren wird durch eine vom Land eingesetzte Arbeitsgruppe Qualitätsentwicklung weiterentwickelt. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird über Versorgungsforschungseinrichtungen der Universitäten Bochum und Köln im Auftrag des Landes überprüft.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat im Rahmen der Krankenhausplanung bislang 51 Brustzentren anerkannt. Ziel der Ausweisung von Brustzentren ist die Verbesserung der Versorgung der Frauen mit Brustkrebs in NRW durch die Zentralisierung der Behandlung in Zentren. Waren ursprünglich etwa 250 Krankenhäuser in NRW mit der operativen Versorgung von Patientinnen mit Brustkrebs befasst, so sollen nach der Planung des Landes 51 Zentren mit insgesamt 97 Standorten diese Aufgabe übernehmen. Die Anerkennung ist mit der Auflage verbunden, sich nach dem vom Land vorgegebenen Anforderungskatalog zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung weisen die Brustzentren nach, dass sie die vom Land gestellten Anforderungen erfüllen. Dazu zählt, ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten und kontinuierlich weiter zu entwickeln. 

Das Land NRW hat sich mit der Beauftragung der Ärztekammer, eine Zertifizierungsstelle einzurichten, für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Träger entschieden. ÄKzert bietet die Gewähr dafür, dass Brustzentren die Erfüllung der Anforderungen in angemessener fachlicher Form kostengünstig darlegen und nachweisen können.

Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Die erste Zertifizierung soll innerhalb eines Jahres nach Ernennung erfolgen. Dabei werden nur sogenannte Hauptkriterien geprüft, Mindestzahlen sind noch nicht nachzuweisen. Nach drei Jahren sind bei der ersten Vollzertifizierung sämtliche Anforderungen einschließlich der Mindestzahlen nachzuweisen. Danach werden in dreijährigen Abständen Re-Zertifizierungsaudits durchgeführt. In den Jahren zwischen den Audits vor Ort erfolgen Prüfungen der Dokumente des Qualitätsmanagement-Handbuchs.

Ihre AnsprechpartnerInnen zum Thema Zertifizierung:

Ursula Todeskino

0251 929-2631

Dr. Hans-Joachim Bücker-Nott

0251 929-2620

        
Die Zertifizierungsstelle erreichen Sie per E-Mail: brustzentren@aekwl.de
 

Aktuelles

Detaillierter Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

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