Organtransplantation - Gewährleistet die Zustimmungslösung genügend Organspenden?
26.10.2006

Kategorie: 2006: Pressemitteilung
Münster, 26.10.2006 äk34/06sh
Mit der Wiederaufnahme der Diskussion über die Widerspruchslösung beim Transplantationsgesetz zur Organentnahme hat der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, auf die nach wie vor desolate Situation bei der Organspende hingewiesen. Bei einer Veranstaltung mit den Vorsitzenden der Verwaltungsbezirke der Ärztekammer Westfalen-Lippe stellte er fest: "Falls über den Weg der derzeitigen erweiterten Zustimmungslösung nicht bald die Organspendezahlen signifikant erhöht werden, sollte über eine Gesetzesänderung in Richtung Widerspruchslösung nachgedacht werden".
Bei der derzeitigen gesetzlichen Regelung muss der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben, bzw. können die nächsten Angehörigen entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen einer Organentnahme zustimmen. Bei der Widerspruchslösung ist eine Organspende immer dann zulässig, wenn einer Organspende nicht zu Lebzeiten explizit widersprochen wurde. "Auf der Grundlage der Zustimmungslösung werden wir nur dann genügend Spenderorgane zur Verfügung haben, wenn sich jeder einzelne in unserer Gesellschaft mit dem Thema seines eigenen Todes und der Möglichkeit, ein Organ zu spenden, auseinandersetzt. Dieses Bewusstsein fehlt aber in weiten Kreisen unserer Bevölkerung", macht Dr. Windhorst auf die derzeitige schwierige Situation aufmerksam.
Die Widerspruchslösung wäre dann ein Weg, möglicherweise die Zahl der Organtransplantationen zu erhöhen. In Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt, werden deutlich mehr Organe transplantiert als in Deutschland. Bundesweit stellt Nordrhein-Westfalen mit 10,9 durchgeführten Organspenden pro eine Million Einwohner das Schlusslicht bei der Zahl der Organspenden dar. "Hier ist umgehendes Handeln gefordert, damit nicht weiter tausende von Patienten sterben müssen, weil nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung steht", so der dringende Appell des Ärztekammer-Präsidenten.
Voraussetzung für eine Organentnahme ist die sichere Feststellung des Hirntods, der von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, dokumentiert werden muss. Der Wille des Verstorbenen muss hinsichtlich einer Organspende in jedem Fall respektiert werden.
Dateien:
aek_3406_sh.pdf
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