3. Forum Kinderschutz beleuchtet Folgen der Kinderarmut - Windhorst: Präventiver Kinderschutz ist besser als spätere Krisenintervention
03.03.2010

Kategorie: 2010: Pressemitteilungen
Münster, 3. März 2010 08/10_hei
Armut führt bei Kindern oft zu eingeschränkten Entwicklungschancen und stellt ein erhöhtes Krankheitsrisiko dar. Darauf verweist die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) auf ihrem dritten Forum Kinderschutz am kommenden Samstag (6. März) in Dortmund. Nahezu 800.000 Kinder gelten in Nordrhein-Westfalen als armutsgefährdet oder leben bereits in Armut, bundesweit ist etwa jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Der Zusammenhang von sozialer Lage und Gesundheit ist belegbar: Sozial schlechter gestellte Kinder werden seltener zu Früherkennungsuntersuchungen vorgestellt und auch seltener geimpft; auch andere Präventionsangebote, z. B. zum Schutz vor Alkoholmissbrauch, erreichen schwerer ihr Ziel.
Das ÄKWL-Forum will beleuchten, welche Strategien hilfsbedürftigen Kindern unter den gegebenen Umständen ein möglichst gesundes Aufwachsen ermöglichen können. „Es ist eine unserer vordringlichsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass auch Kinder aus ökonomisch und sozial schwierigen Verhältnissen die Chance auf körperliche und psychische Unversehrtheit in ihrer Entwicklung haben“, sagt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Kinderschutz bedeute auch, jegliche Benachteiligung von Kindern während des Heranwachsens zu verhindern.
Die medizinische Betreuung der in Armut lebenden Kinder müsse sichergestellt werden, so Windhorst. Präventive Angebote müssten so früh wie möglich greifen, um diesen Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. „Ein präventiver Kinderschutz ist in jedem Fall besser als eine spätere Krisenintervention. Allerdings wird dieser präventive Kinderschutz nur gelingen, wenn ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen“, so der Kammerpräsident. Wenn es darum gehe, belastete und schwer zugängliche Familien frühzeitig zu erkennen und zu erreichen, komme dem Arzt und dem auf besonderem Vertrauen basierenden Arzt-Patienten-Verhältnis eine zentrale Rolle zu.
Damit Ärzte dieser Verantwortung auch gerecht werden können, fordert Windhorst mehr Sicherheit und Unterstützung für den Arzt hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt, sobald Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. „Der vorgesehene neue Anlauf für die Novellierung des Kinderschutzgesetzes ist daher unbedingt notwendig, um dem Arzt eine klar definierte Rechtssicherheit zu geben, wann er zum Schutz von Kindern seine Schweigepflicht brechen darf.“ Auch der Austausch der Ärzte untereinander müsse juristisch möglich gemacht werden. Bei alledem gelte es, das vertrauensvolle Verhältnis von Patient und Arzt unbedingt zu schützen. „Denn Vertrauen ist unser wichtigstes Kapital, um stumme Hilfeschreie wahrzunehmen.“
Windhorst begrüßt die vor einem Jahr in NRW eingeführte positive Meldepflicht über die Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Trotz einiger Startschwierigkeiten beim Datenabgleich biete diese doch die Möglichkeit, Kinder aus sozial schwierigen Familiensituationen regelmäßig einem Arzt vorzustellen. „Entwicklungsverzögerungen und Anzeichen von Gefährdungen des Kindswohls können so möglicherweise frühzeitig erkannt werden. Eine Garantie gibt es dafür allerdings auch bei der Teilnahme an einer Kinderfrüherkennungsuntersuchung nicht. Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern geschieht häufig so subtil, dass Anzeichen bei einer Kindervorsorgeuntersuchung nicht zwingend erkannt werden müssen“, so Windhorst.
Dateien:
08_08_Kinderschutz_01.pdf
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