Kammerversammlung gegen Studium ohne Abitur - Kammer fordert höchste Qualität für Zugang zum Medizinstudium
17.01.2010

Kategorie: 2010: Pressemitteilungen
Münster, 17. Januar 2010 - 02/10_hei
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert in einer Resolution, dass die Hochschulreife Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums bleibt. Sie lehnt damit Bestrebungen der Kultusministerkonferenz ab, über länderindividuelle Regelungen den Hochschulzugang zu verwässern. Ein Element dabei soll der Wegfall des Abiturs als Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulstudium sein. Nach einer dreijährigen Tätigkeit in einem erlernten Beruf soll es dann möglich sein, ein so genanntes jobverwandtes Studium aufzunehmen. In Niedersachsen beschloss die Landesregierung vor kurzem, den Hochschulzugang dementsprechend zu erleichtern.
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst warnt vor dem abitur-losen Studium. „Dies ist eine Hilfskonstruktion, um vermeintlich mehr Akademiker zu produzieren. Aber das ist eine Karriereleiter ohne Trittstufen.“ Damit könne vor allem dem Ärztemangel, der sich bereits seit geraumer Zeit zu einem schwerwiegenden Problem im deutschen Gesundheitswesen entwickelt habe, nicht entgegengewirkt werden. Bundesweit fehlen in Praxen und Kliniken heute fast 10.000 Ärztinnen und Ärzte.
Die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe ist gegen das Vorhaben der Kultusministerkonferenz, „da es jetzt schon tausende von Studenten ohne Studienmöglichkeiten in unserem Bildungswesen gibt“ (Windhorst). Zudem werde es im Jahr 2013 bei unveränderter Anzahl der Studienplätze eine Verdoppelung der Abiturientenzahlen geben. Schon jetzt müssten viele Abiturienten mit Zusatzausbildungen im medizinischen und pflegerischen Bereich jahrelang auf einen Studienplatz warten. Eine Absenkung der Zugangsqualitäten bei den derzeit zu geringen Studienplätzen werde außerdem zu einer deutlichen Erhöhung der Abbrecherquote im Medizinstudium führen.
Somit könnte das Ziel einer Vermehrung des ärztlichen Nachwuchses verfehlt werden. Um dem Ärztemangel positiv zu begegnen, ist es laut Kammer-Resolution vielmehr notwendig, neben einer Vermehrung der Studienplätze das aktuell nahezu ausschließlich auf den Numerus Clausus beruhende Zulassungssystem durch andere Kriterien, etwa weitere medizinische, pflegerische oder soziale Qualifikationen zu ergänzen. Dazu eigneten sich zum Beispiel eine Berufsausbildung als Fach- und Gesundheitspfleger oder in anderen Gesundheitsberufen oder nachgewiesene Sozialkompetenz durch ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugend-, Familien- oder Altenarbeit.
Windhorst: „Wir müssen über geänderte Zugangsbedingungen reden, über Zugangsmengen und auch über Reformen der Studiengänge. Einen Qualitätsbruch beim Zugang zum Medizinstudiengang lehnen wir aber eindeutig ab. Wir dürfen nicht Strukturen unterlaufen, nur weil es gerade in die politische Zeit passt.“
Dateien:
02_10_Studium_ohne_Abitur.pdf
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