03.03.2005

Ärztekammer fordert eindeutige Verbote statt leerer Diskussionen - "Rauchfrei" muss der Normalzustand werden

Münster, 3. März 2005

[äk09/05da]


Endlich Taten statt weiterer Diskussionen um freiwillige Einschränkungen des Rauchens an öffentlichen Orten fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Prof. Dr. Ingo Flenker. Für den Ärztepräsidenten ist es nicht nachvollziehbar, dass sich die Debatte in Deutschland mittlerweile um das freiwillige Anbieten von 40 Prozent Nichtraucherplätzen in Gaststätten und Bars dreht. "Wer so an den Nichtraucherschutz herangeht, will nur, dass alles so bleibt, wie es ist", empört sich Flenker. Er plädiert für eindeutige Verbote und die gesellschaftliche Ächtung des Rauchens, "so wie es uns andere europäische Länder wie Italien, Norwegen und Schweden vormachen."

Der westfälische Kammerpräsident erneuerte insbesondere seinen Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, gerade Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen zu schützen und sie vom Tabakkonsum abzuhalten: "Rauchen an Schulen muss sofort untersagt werden - wie in Hessen, Niedersachsen und Bayern schon geschehen." Mit Blick auf die Gaststätten-Debatte spottet Flenker: "Erst dürfen unsere Kinder an der Schule erfahren, dass rauchen cool und normal ist, um dann einige Jahre später aus Einsicht in ihrer Kneipe auf die Zigarette verzichten zu sollen. Das ist doch Unsinn." Die Kinder müssten in einem gesellschaftlichen Klima des Nichtrauchens aufwachsen. "Ein Rauchverbot an Schulen wird auch deshalb eine große Signalwirkung haben", ist sich Flenker sicher.

Gerade als Arzt tritt der Kammerpräsident für weitgehende Rauchverbote ein. "Aus Sicht des Gesundheitswesens ist die Formel simpel: Rauchen kostet viele das Leben und die Gesellschaft Milliarden Euro", rechnet der Internist vor. "40.000 Neuerkrankungen an Lungenkrebs in Deutschland in einem Jahr können nicht einfach toleriert werden." Nach einer Studie der Universität Ulm werden die Kosten des Rauchens auf 18,83 Milliarden Euro im Jahr geschätzt. "Gründe genug, die Notbremse zu ziehen!"

Dateien: aek_0905_da.pdf

eA - light

Voraussetzung für die Ausstellung des eArztausweis light (eA-light) ist die Zugehörigkeit zu unserer Ärztekammer. Wenn diese besteht, erhalten Sie auf Antrag einen eA-light.   [mehr...]

Arztbibliothek

Die elektronische ARZTBIBLIOTHEK ist ein Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Bundes- ärztekammer. Das medizinische Wissensportal wird vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) gepflegt und aktualisiert.   [mehr...]

Patientenverfügung

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patienten- verfügung und Vorsorgevollmacht
zur Verfügung.   [mehr...]