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Gutachterkommission
für ärztliche Haftpflichtfragen

Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen

Wenn Sie den Verdacht haben, bei Ihnen könnte es zu einer fehlerhaften Behandlung mit gesundheitlichen Nachteilen gekommen sein, können Sie sich an die hiesige Gutachterkommission wenden. Die 1977 gegründete Gutacherkommission ist eine unabhängige Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nach dem Statut ist es Ziel der Kommission, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns dem durch einen möglichen Behandlungsfehler in seiner Gesundheit Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern und in geeigneten Fällen einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.
 
Die Gutachterkommission hat sich in den mittlerweile 30 Jahren ihres Bestehens hohes Ansehen erworben.

Die Kommission wird auf schriftlichen Antrag tätig. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen und den Sie beschäftigenden Sachverhalt möglichst in Form eines Gedächtnisprotokolls unter Mitverwendung der von uns vorgehaltenen Formulare (Fragebögen). Die Gutachterkommission prüft dann unter Einschaltung ärztlicher Sachverständiger, ob Ihr Vorwurf berechtigt ist und ein Behandlungsfehler eines kammerangehörigen Arztes vorliegt. Das Verfahren findet ausschließlich schriftlich statt und ist kostenlos.

Die Kommission kann nicht tätig werden, wenn in der selben Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist bzw. gleichzeitig eingeleitet wird. Liegt der behauptete Behandlungsfehler im Zeitpunkt der Antragstellung länger als fünf Jahre zurück, wird die Kommission ebenfalls nicht tätig. Auch über Näheres hierzu informiert das Statut der Kommission.

Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteilligten nicht rechtsverbindlich. Sie sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzt-Haftplicht-Streitigkeiten.

Nicht nur Patienten können sich an die Gutachterkommission wenden. Auch der mit einem Behandlungsfehlervorwurf konfrontierte Arzt kann die Gutachterkommission um Überprüfung bitten.

Vielleicht ist der Bericht der Kommission über die Arbeit des Jahres 2009 im aktuellen Vorstandsbericht für Sie von Interesse.

30 Jahre Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen
Am 22. August 2007 fand in der Aula des Münsteraner Schlosses eine Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen der Gutachterkommission statt [mehr]

Kommission schafft Ausgleich zwischen Arzt und Patient
Behandlungsfehler oder nicht? Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe bemüht sich erfolgreich um Klärung. Im Rahmen einer internen Qualitätskontrolle wurde für das Jahr 2005 eine Evaluation durchgeführt. [mehr]

Merkblatt
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Erklärung zu einem Antrag
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Fragebogen
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Statut
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